Was ist der Blaue Pass?
Der sogenannte Blaue Pass ist der Reiseausweis für Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Er wird an Personen ausgestellt, die in Deutschland als anerkannte Flüchtlinge oder als Asylberechtigte gelten. Der Blaue Pass dient als Ersatz für den nationalen Reisepass des Herkunftslandes und ermöglicht Auslandsreisen sowie die Rückkehr nach Deutschland.
Die Ausstellung des Blauen Passes ist im § 4 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) geregelt. Er hat das charakteristische blaue Deckblatt mit dem Aufdruck „Reiseausweis für Flüchtlinge“ in deutscher, englischer und französischer Sprache.
Wer hat Anspruch auf den Blauen Pass?
Ein Anspruch auf den Blauen Pass besteht für Personen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt wurden. Dazu zählen insbesondere:
- Asylberechtigte nach Artikel 16a Grundgesetz,
- anerkannte Flüchtlinge nach § 3 Asylgesetz,
- Personen mit subsidiärem Schutzstatus, wenn sie keinen Pass ihres Herkunftslandes erhalten können.
Der Blaue Pass ersetzt den nationalen Reisepass und darf nur von den deutschen Behörden ausgestellt werden. Die Gültigkeit richtet sich nach dem Aufenthaltstitel der jeweiligen Person.
Wie beantragt man den Blauen Pass?
Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich, da biometrische Daten (Foto und Fingerabdrücke) erfasst werden. Der Blaue Pass wird von der Bundesdruckerei hergestellt und an die Behörde versendet.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Aufenthaltstitel oder Anerkennungsbescheid des BAMF
- Biometrisches Passfoto
- Nachweis über die Identität (soweit vorhanden)
- Vorheriger Reiseausweis (falls Verlängerung)
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reiseausweis ausgestellt werden.
Wie lange ist der Blaue Pass gültig?
Die Gültigkeit des Blauen Passes beträgt in der Regel drei Jahre für Erwachsene und ein Jahr für Kinder unter zwölf Jahren. Sie kann verlängert werden, sofern der Flüchtlingsstatus weiterhin besteht. Bei Widerruf oder Verlust des Schutzstatus ist der Blaue Pass zurückzugeben.
Reisen mit dem Blauen Pass
Der Blaue Pass berechtigt zum Reisen in viele Länder, allerdings nicht automatisch in das Herkunftsland. Reisen in das Land, aus dem geflohen wurde, können den Flüchtlingsstatus gefährden (§ 73 Abs. 2a AsylG). Vor jeder Auslandsreise sollte geprüft werden, ob das Zielland die Einreise mit dem Blauen Pass erlaubt. Informationen dazu bietet das Auswärtige Amt.
Visa-Bestimmungen unterscheiden sich je nach Land. In der Europäischen Union können Inhaber des Blauen Passes in der Regel visumfrei für bis zu 90 Tage reisen, sofern sie über einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland verfügen.
Verlust oder Diebstahl des Blauen Passes
Geht der Blaue Pass verloren oder wird er gestohlen, muss dies sofort bei der Polizei gemeldet und anschließend der Ausländerbehörde mitgeteilt werden. Dort kann ein Ersatzdokument beantragt werden. Für Reisen ins Ausland ist der Verlust des Passes auch der deutschen Botschaft oder dem Konsulat zu melden.
Beglaubigte Übersetzung des Blauen Passes
In bestimmten Fällen, etwa bei Einbürgerungs- oder Familiennachzugsverfahren im Ausland, kann eine beglaubigte Übersetzung des Blauen Passes erforderlich sein. Diese wird von einem beeidigten Übersetzer erstellt und bestätigt, dass alle Angaben – Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Gültigkeitsdauer – korrekt wiedergegeben sind. Für die internationale Verwendung kann zusätzlich eine Apostille verlangt werden.
Verwandte Themen
- Reiseausweis für Ausländer – Ersatzdokument für Personen ohne Staatsangehörigkeit
- Aufenthaltstitel – Nachweis über das Aufenthaltsrecht in Deutschland
- Einbürgerungsurkunde – Dokument zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Visum – Einreiseerlaubnis für ausländische Staatsangehörige
Zusammenfassung
Der Blaue Pass ist der offizielle Reiseausweis für anerkannte Flüchtlinge in Deutschland. Er dient als Ersatz für den nationalen Reisepass und ermöglicht Auslandsreisen unter Wahrung des Schutzstatus. Der Antrag erfolgt bei der Ausländerbehörde, die Ausstellung bei der Bundesdruckerei. Für internationale Zwecke kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.
