Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ehegatten oder Verlobten, mit der sie die gesetzlichen Regeln für ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse ändern oder ergänzen. Rechtsgrundlage sind die §§ 1408 ff. BGB. Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit, aber auch jederzeit während der Ehe geschlossen werden.
Was kann geregelt werden?
- Güterstand – ohne Vertrag leben Ehegatten in der Zugewinngemeinschaft. Möglich sind stattdessen Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft, bei der etwa ein Unternehmen vom Zugewinnausgleich ausgenommen wird.
- Versorgungsausgleich – die Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften kann ausgeschlossen oder abweichend geregelt werden.
- Nachehelicher Unterhalt – Höhe, Dauer und Voraussetzungen können in gewissen Grenzen festgelegt werden.
- Rechtswahl – bei Ehegatten mit Auslandsbezug kann festgelegt werden, welches nationale Güterrecht gilt.
Form: notarielle Beurkundung
Ein Ehevertrag muss nach § 1410 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner vor einem Notar geschlossen werden. Ein privatschriftlicher Vertrag ist unwirksam. Der Notar belehrt beide Seiten über die rechtlichen Folgen und erstellt eine notarielle Urkunde. Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängen vom Vermögen der Ehegatten ab. Auf Wunsch kann der vereinbarte Güterstand zusätzlich in das Güterrechtsregister beim Amtsgericht eingetragen werden.
Grenzen der Vertragsfreiheit
Ehegatten können vieles frei vereinbaren, aber nicht alles. Benachteiligt ein Ehevertrag einen Partner einseitig und unzumutbar – etwa wenn eine schwangere Partnerin auf jeden Unterhalt verzichtet –, kann er von den Gerichten als sittenwidrig und damit unwirksam angesehen oder angepasst werden. Besonders geschützt ist der Unterhalt wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder. Eine ausgewogene Gestaltung und eine rechtzeitige Beratung sind daher wichtig.
Ehevertrag und Scheidung
Seine Wirkung entfaltet ein Ehevertrag vor allem bei einer Scheidung oder im Todesfall. Im Scheidungsverfahren legt das Familiengericht die vertraglichen Regelungen zugrunde, soweit sie wirksam sind. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die erst bei einer bevorstehenden Trennung geschlossen wird, ist ebenfalls eine Form des Ehevertrags.
Beglaubigte Übersetzung eines Ehevertrags
Bei Ehepaaren mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, bei Vermögen im Ausland oder bei einer Scheidung vor einem ausländischen Gericht wird häufig eine beglaubigte Übersetzung des Ehevertrags benötigt. Je nach Zielland kann zusätzlich eine Apostille auf der notariellen Urkunde erforderlich sein. Ausländische Eheverträge müssen für deutsche Gerichte und Behörden beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden.
Verwandte Themen
- Heiratsurkunde – Nachweis über die geschlossene Ehe
- Scheidungsurteil – Gerichtliche Entscheidung über die Auflösung der Ehe
- Notarielle Urkunde – Rechtlich beurkundete Erklärung
- Vertrag – Grundlagen rechtlich bindender Vereinbarungen
Zusammenfassung
Mit einem Ehevertrag regeln Ehegatten Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt abweichend von den gesetzlichen Vorgaben. Er muss notariell beurkundet werden und darf keinen Partner unangemessen benachteiligen. Bei Auslandsbezug wird er häufig beglaubigt übersetzt und gegebenenfalls mit einer Apostille versehen.
