Was ist eine Fiktionsbescheinigung?
Die Fiktionsbescheinigung ist ein Dokument der Ausländerbehörde, das bestätigt, dass sich eine Person während der Bearbeitung ihres Antrags auf einen Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhält. Sie überbrückt die Zeit, bis die Behörde über den Antrag entschieden hat. Rechtsgrundlage ist § 81 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Wann wird sie ausgestellt?
Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn ein Antrag rechtzeitig gestellt wurde, die Behörde aber noch nicht entscheiden kann – etwa weil Unterlagen fehlen, Zustimmungen anderer Behörden eingeholt werden oder die Herstellung der Aufenthaltskarte dauert. Typische Fälle sind:
- Verlängerung eines Aufenthaltstitels, die vor dessen Ablauf beantragt wurde
- Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel nach rechtmäßiger Einreise, etwa mit einem Visum
- Wechsel des Aufenthaltszwecks, zum Beispiel vom Studium in die Beschäftigung
Wichtig ist, den Antrag vor Ablauf des bisherigen Titels zu stellen. Ein verspäteter Antrag führt in der Regel nicht mehr zu einer Fortgeltung des bisherigen Aufenthaltsrechts.
Welche Rechte gewährt sie?
Je nach Ausgangslage gilt der Aufenthalt bis zur Entscheidung als erlaubt, oder der bisherige Aufenthaltstitel gilt mit allen Nebenbestimmungen fort. Auf der Bescheinigung ist vermerkt, welcher Fall vorliegt. Gilt der bisherige Titel fort, bleibt in der Regel auch die bisherige Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit bestehen. Arbeitgeber dürfen die Beschäftigung in diesem Fall fortsetzen und sollten sich eine Kopie der Bescheinigung aufbewahren.
Reisen mit Fiktionsbescheinigung
Ob mit einer Fiktionsbescheinigung Reisen ins Ausland und die Wiedereinreise möglich sind, hängt von der Art der Bescheinigung und vom Zielland ab. In manchen Konstellationen ist die Wiedereinreise nach Deutschland nicht gesichert. Vor jeder Auslandsreise sollte daher mit der Ausländerbehörde geklärt werden, ob die Reise ohne Risiko möglich ist.
Form und Gültigkeit
Die Fiktionsbescheinigung ist ein bundeseinheitliches Papierdokument, das zusammen mit dem Reisepass vorgelegt wird. Sie ist befristet und muss bei längerer Bearbeitungsdauer rechtzeitig verlängert werden. Sie ersetzt keinen Aufenthaltstitel, sondern bestätigt nur den vorläufigen Status.
Beglaubigte Übersetzung einer Fiktionsbescheinigung
Wird der Aufenthaltsstatus gegenüber ausländischen Stellen nachgewiesen – etwa gegenüber einer Botschaft, einem Arbeitgeber oder einer Hochschule im Ausland –, kann eine beglaubigte Übersetzung der Fiktionsbescheinigung erforderlich sein. Für das Verfahren bei der Ausländerbehörde selbst müssen fremdsprachige Nachweise wie Arbeitsverträge, Studienbescheinigungen oder Personenstandsurkunden in der Regel beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden.
Verwandte Themen
- Aufenthaltstitel – Erlaubnis zum Aufenthalt in Deutschland
- Niederlassungserlaubnis – Unbefristetes Aufenthaltsrecht
- Visum – Erlaubnis zur Einreise nach Deutschland
- Ausweisersatz – Ersatzdokument zur Identitätsfeststellung
Zusammenfassung
Die Fiktionsbescheinigung bestätigt den rechtmäßigen Aufenthalt, solange die Ausländerbehörde über einen rechtzeitig gestellten Antrag entscheidet. Je nach Fall gilt der bisherige Titel fort oder der Aufenthalt als erlaubt. Reisen sollten vorher abgeklärt werden, für ausländische Stellen kann eine beglaubigte Übersetzung nötig sein.
