Was ist ein Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis weist nach, dass eine Person schwerbehindert ist. Er ist die Voraussetzung, um Nachteilsausgleiche im Arbeitsleben, im Steuerrecht oder im öffentlichen Verkehr in Anspruch zu nehmen. Rechtsgrundlage ist das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Voraussetzungen

Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 hat und in Deutschland wohnt, sich gewöhnlich hier aufhält oder hier arbeitet. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt und beschreibt die Auswirkungen aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden; diese Gleichstellung beantragen sie bei der Agentur für Arbeit.

Antrag

Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt – je nach Bundesland heißt die Behörde auch Amt für Soziales oder Landesamt. Dem Antrag sollten aussagekräftige medizinische Unterlagen beigefügt werden, etwa Arztbriefe, Befundberichte und Entlassungsbriefe. Zusätzlich werden die behandelnden Ärzte benannt, damit die Behörde dort Auskünfte einholen kann. Das Verfahren ist kostenlos.

Merkzeichen

Neben dem GdB können im Ausweis Merkzeichen eingetragen werden, die besondere Nachteilsausgleiche eröffnen:

  • G – erhebliche Gehbehinderung
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • H – Hilflosigkeit
  • Bl – Blindheit, Gl – Gehörlosigkeit, TBl – Taubblindheit
  • RF – Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag

Nachteilsausgleiche

Je nach GdB und Merkzeichen kommen unter anderem in Betracht: ein Behinderten-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer, zusätzlicher Urlaub von in der Regel fünf Arbeitstagen pro Jahr, besonderer Kündigungsschutz, die Möglichkeit einer früheren Altersrente, Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr mit Wertmarke sowie Parkerleichterungen.

Form und Gültigkeit

Der Ausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und ist in der Regel bis zu fünf Jahre gültig. Ist keine Änderung des Gesundheitszustands zu erwarten, kann er unbefristet ausgestellt werden. Verschlechtert sich der Zustand, kann ein Änderungsantrag gestellt werden.

Übersetzung von Unterlagen

Wer ausländische medizinische Unterlagen einreicht – etwa Befunde aus einer Behandlung im Herkunftsland –, muss diese in der Regel ins Deutsche übersetzen lassen, damit das Versorgungsamt sie berücksichtigen kann. Ein deutscher Schwerbehindertenausweis wird im Ausland nicht automatisch anerkannt. Für ausländische Behörden oder Einrichtungen kann daher eine beglaubigte Übersetzung des Ausweises oder des Feststellungsbescheids erforderlich sein.

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Zusammenfassung

Der Schwerbehindertenausweis bescheinigt einen GdB von mindestens 50 und öffnet den Zugang zu Nachteilsausgleichen in Beruf, Steuer und Verkehr. Er wird beim Versorgungsamt beantragt und kann Merkzeichen für besondere Beeinträchtigungen enthalten. Ausländische Befunde müssen für das Verfahren übersetzt werden.