Was ist ein Handelsregisterauszug?
Der Handelsregisterauszug gibt die Eintragungen eines Unternehmens im Handelsregister wieder. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Amtsgerichten als Registergerichten geführt wird. Es enthält die wichtigsten rechtlichen Angaben zu Kaufleuten, Personengesellschaften wie OHG und KG sowie Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG.
Inhalt
Ein Handelsregisterauszug enthält unter anderem:
- Firma (Name des Unternehmens), Rechtsform und Sitz
- Geschäftsanschrift und Gegenstand des Unternehmens
- Stamm- oder Grundkapital bei Kapitalgesellschaften
- Geschäftsführer, Vorstände, persönlich haftende Gesellschafter und Prokuristen
- Vertretungsregelungen, also wer das Unternehmen allein oder gemeinsam vertreten darf
- Registernummer und zuständiges Registergericht
Abteilung A erfasst Einzelkaufleute und Personengesellschaften, Abteilung B Kapitalgesellschaften.
Arten von Auszügen
- Aktueller Ausdruck – zeigt nur die derzeit gültigen Eintragungen und ist für die meisten Zwecke ausreichend.
- Chronologischer Ausdruck – enthält alle Eintragungen seit Anlage des aktuellen Registerblatts, einschließlich geänderter Angaben.
- Historischer Ausdruck – gibt ältere Eintragungen aus der Zeit vor der elektronischen Registerführung wieder.
- Beglaubigter Auszug – wird vom Registergericht mit Siegel ausgestellt und für amtliche Zwecke, insbesondere im Ausland, benötigt.
Abruf und Kosten
Seit August 2022 können Registerdaten und einfache Ausdrucke über das gemeinsame Registerportal der Länder (handelsregister.de) kostenlos online abgerufen werden. Ein beglaubigter Auszug wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt und ist gebührenpflichtig. Auch Notare können beglaubigte Auszüge erstellen.
Wofür wird er benötigt?
- Nachweis der Vertretungsbefugnis bei Banken, Notaren und Vertragspartnern
- Kontoeröffnung, Kreditanträge und Teilnahme an Ausschreibungen
- Gründung von Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im Ausland
- Registrierung bei ausländischen Behörden oder Handelskammern
Apostille und beglaubigte Übersetzung
Für die Verwendung im Ausland wird meist ein beglaubigter Auszug verlangt, der zusätzlich mit einer Apostille versehen oder legalisiert wird. Viele Zielländer fordern außerdem eine beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs, angefertigt von einem beeidigten Übersetzer. Da ausländische Stellen oft einen aktuellen Nachweis erwarten, sollte der Auszug zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als einige Wochen bis Monate sein.
Verwandte Themen
- Gewerbeanmeldung – Anzeige einer gewerblichen Tätigkeit beim Gewerbeamt
- Vollmacht – Ermächtigung zur Vertretung einer Person oder eines Unternehmens
- Notarielle Urkunde – Rechtlich beurkundete Erklärung
- Steuerbescheinigung – Nachweis steuerlicher Angaben
Zusammenfassung
Der Handelsregisterauszug weist nach, wie ein Unternehmen rechtlich aufgestellt ist und wer es vertreten darf. Einfache Ausdrucke sind online kostenlos abrufbar, für amtliche Zwecke wird ein beglaubigter Auszug benötigt. Im Ausland sind meist eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
