Was ist eine Gewerbeanmeldung?
Wer in Deutschland ein Gewerbe beginnt, muss dies nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) beim zuständigen Gewerbeamt anzeigen. Die Bestätigung dieser Anzeige wird umgangssprachlich als Gewerbeschein bezeichnet. Sie dient als Nachweis, dass eine gewerbliche Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet wurde.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Anmeldepflichtig ist grundsätzlich jede selbständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht – vom Online-Shop über das Handwerk bis zur Gastronomie, auch im Nebenerwerb. Nicht anmeldepflichtig sind insbesondere:
- Freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten oder Übersetzer
- Land- und Forstwirtschaft
- Die Verwaltung eigenen Vermögens
Ob eine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, kann im Einzelfall schwierig abzugrenzen sein und hat auch steuerliche Folgen.
Antrag und Unterlagen
Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der der Betrieb seinen Sitz hat – in vielen Kommunen auch online. Benötigt werden in der Regel:
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Bei Ausländern aus Drittstaaten ein Aufenthaltstitel, der die selbständige Tätigkeit erlaubt
- Bei Gesellschaften ein Handelsregisterauszug
- Bei erlaubnispflichtigen Gewerben die jeweilige Erlaubnis, etwa die Eintragung in die Handwerksrolle oder eine Gaststättenerlaubnis
Kosten und Folgen der Anmeldung
Die Gebühr legt jede Kommune selbst fest; sie liegt meist zwischen etwa 15 und 65 Euro. Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch weitere Stellen, unter anderem das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft. Das Finanzamt verschickt anschließend einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Änderungen und die Aufgabe des Gewerbes müssen ebenfalls gemeldet werden (Gewerbeummeldung bzw. Gewerbeabmeldung).
Beglaubigte Übersetzung einer Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung wird häufig als Nachweis der Selbständigkeit verlangt – etwa für Visa- und Aufenthaltsverfahren, Kreditanträge oder bei Geschäftspartnern im Ausland. Für ausländische Stellen ist dann meist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich, je nach Zielland ergänzt durch eine Apostille. Umgekehrt müssen ausländische Gewerbe- oder Handelsregisternachweise für deutsche Behörden beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden.
Verwandte Themen
- Handelsregisterauszug – Offizieller Nachweis über Unternehmen und Vertretungsbefugnis
- Steuererklärung – Jährliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt
- Steuerbescheinigung – Nachweis steuerlicher Angaben
- Finanznachweis – Dokumentation über finanzielle Mittel
Zusammenfassung
Die Gewerbeanmeldung ist für die meisten selbständigen Tätigkeiten Pflicht und wird beim Gewerbeamt der Gemeinde erledigt. Freie Berufe sind davon ausgenommen. Der Gewerbeschein dient als Nachweis der Selbständigkeit und muss für ausländische Stellen häufig beglaubigt übersetzt werden.
