Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass nach dem Recht des Heimatstaates einer Person kein Ehehindernis besteht – die Person also volljährig, nicht bereits verheiratet und nicht mit dem künftigen Ehepartner in einer Weise verwandt ist, die eine Ehe ausschließt. Es wird immer dann benötigt, wenn bei einer Eheschließung das Recht eines anderen Staates geprüft werden muss.
Wer braucht ein Ehefähigkeitszeugnis?
- Deutsche, die im Ausland heiraten – viele Staaten verlangen ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis. Es wird beim Standesamt des Wohnsitzes ausgestellt; bei Wohnsitz im Ausland ist das Standesamt des letzten inländischen Wohnsitzes oder das Standesamt I in Berlin zuständig.
- Ausländer, die in Deutschland heiraten – nach § 1309 BGB müssen sie ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates vorlegen, sofern dieser Staat solche Zeugnisse ausstellt.
Antrag und erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis wird von beiden Verlobten gemeinsam beim Standesamt gestellt. Typischerweise werden verlangt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Verlobten
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Geburtsurkunde)
- Erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand
- Bei Vorehen: Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde
- Ausländische Urkunden des Partners, meist mit beglaubigter Übersetzung und gegebenenfalls Apostille oder Legalisation
Welche Unterlagen genau nötig sind, legt das Standesamt im Einzelfall fest.
Gültigkeit
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nur begrenzt gültig. In Deutschland verliert es seine Kraft, wenn die Ehe nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellung geschlossen wird; gibt das Zeugnis selbst eine kürzere Frist an, gilt diese. Auch ausländische Behörden setzen häufig eigene Fristen.
Befreiung von der Beibringung
Stellt der Heimatstaat eines ausländischen Verlobten keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, kann bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts eine Befreiung beantragt werden. Der Antrag wird über das Standesamt eingereicht; das Gericht prüft dann selbst, ob nach dem Heimatrecht ein Ehehindernis besteht.
Beglaubigte Übersetzung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis wird oft auf einem mehrsprachigen Formular nach dem Münchener CIEC-Übereinkommen ausgestellt, das in den Vertragsstaaten ohne Übersetzung verwendet werden kann. Für andere Staaten – und für ausländische Zeugnisse, die in Deutschland vorgelegt werden – ist in der Regel eine beglaubigte Übersetzung durch einen beeidigten Übersetzer erforderlich.
Verwandte Themen
- Ledigkeitsbescheinigung – Nachweis des ledigen Familienstands
- Heiratsurkunde – Nachweis über die geschlossene Ehe
- Personenstandsbescheinigung – Nachweis über den Personenstand
- Dokumente für das Ausland – Vorbereitung von Urkunden für die Verwendung im Ausland
Zusammenfassung
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass einer Heirat nach dem Heimatrecht nichts entgegensteht. Deutsche benötigen es häufig für eine Eheschließung im Ausland, Ausländer für eine Heirat in Deutschland. Es ist in der Regel sechs Monate gültig und muss für viele Zielstaaten beglaubigt übersetzt werden.
