Was ist eine Ledigkeitsbescheinigung?
Eine Ledigkeitsbescheinigung bestätigt, dass eine Person ledig ist, also weder verheiratet ist noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Ausländische Behörden verlangen diesen Nachweis vor allem bei einer Eheschließung, aber auch bei Einbürgerungen, Adoptionen oder Erbschaftsangelegenheiten.
Welches deutsche Dokument wird verwendet?
In Deutschland gibt es kein einheitliches Dokument mit diesem Namen. Je nach Zweck dienen folgende Unterlagen als Nachweis:
- Erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand – wird vom Bürgeramt bzw. der Meldebehörde des Wohnorts ausgestellt und ist der häufigste Nachweis.
- Ehefähigkeitszeugnis – wird vom Standesamt ausgestellt, wenn der Nachweis für eine Heirat im Ausland benötigt wird, und prüft darüber hinaus alle Ehehindernisse.
- Eidesstattliche Versicherung – wird in einzelnen Fällen von ausländischen Stellen akzeptiert und kann bei einem Notar oder einer Behörde abgegeben werden.
Welches Dokument anerkannt wird, entscheidet die Stelle, bei der es vorgelegt werden soll. Es empfiehlt sich, dort vorab nachzufragen.
Antrag und Kosten
Die erweiterte Meldebescheinigung kann persönlich beim Bürgeramt, in vielen Kommunen auch online, beantragt werden. Erforderlich ist ein gültiges Ausweisdokument. Die Gebühr liegt je nach Kommune meist im einstelligen bis niedrigen zweistelligen Euro-Bereich. Da der Familienstand im Melderegister nur so aktuell ist wie die gemeldeten Daten, sollten Änderungen wie eine Scheidung vorab dort eingetragen sein.
Gültigkeit
Eine Ledigkeitsbescheinigung gibt den Familienstand zum Ausstellungsdatum wieder. Viele ausländische Behörden akzeptieren sie daher nur, wenn sie nicht älter als drei bis sechs Monate ist.
Apostille und beglaubigte Übersetzung
Für die Verwendung im Ausland muss die Bescheinigung je nach Zielland mit einer Apostille versehen oder legalisiert werden. Zusätzlich ist meist eine beglaubigte Übersetzung in die Amtssprache des Ziellandes erforderlich, angefertigt von einem beeidigten Übersetzer. Ausländische Ledigkeitsbescheinigungen, die in Deutschland vorgelegt werden, müssen ebenfalls beglaubigt ins Deutsche übersetzt werden.
Verwandte Themen
- Ehefähigkeitszeugnis – Nachweis, dass einer Eheschließung nichts entgegensteht
- Meldebescheinigung – Offizieller Nachweis über den Wohnsitz
- Personenstandsbescheinigung – Nachweis über den Personenstand
- Beglaubigte Übersetzung – Amtlich anerkannte Übersetzung von Dokumenten
Zusammenfassung
Die Ledigkeitsbescheinigung weist nach, dass eine Person nicht verheiratet ist. In Deutschland übernimmt meist die erweiterte Meldebescheinigung mit Familienstand diese Funktion, für eine Heirat im Ausland das Ehefähigkeitszeugnis. Für ausländische Behörden sind häufig eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
